Beitragsordnung
§1 Grundsatz
- 1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
- Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins sollen durch Beiträge und sonstige Zuwendungen aufgebracht werden. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders geartete Leistungen.
- Mitglieder, die dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.
§2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§3 Beiträge
Beiträge gelten jeweils für ein volles Kalenderjahr und sind für das gesamte Jahr im Voraus zu entrichten. Sie sind nicht erstattungsfähig.
Beitragsklassen:
Beitragsklasse | Mitgliedsform | Beitragshöhe |
---|---|---|
01 | Jugendliche (16 bis 18 Jahre) | 20,-- Euro |
02 | Erwachsene (über 18 Jahre) | 60,-- Euro |
03 | Ehepaare und Lebensgemeinschaften (über 18 Jahre) | 100,-- Euro |
04 | Auszubildende, Studenten (bis 27 Jahre) | 30,-- Euro |
05 | Rentner/Pensionäre | 30,-- Euro |
06 | Soziale Härtefälle | 12,-- Euro |
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 04 - 06 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beiträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind umgehend mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 04 - 06.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 31.01. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
- Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
- Änderungen zur Zahlungsweise können durch Antrag des betreffenden Mitglieds an den Vorstand durch diesen beschlossen und als Einzelfall Entscheidung festgelegt werden.
- Bei Mahnungen und Rücklastschriften können zusätzliche Kosten anfallen.
- Sollte der Vereinsbeitritt im laufenden Kalenderjahr erfolgen, sind die Beiträge anteilig berechnet ab dem Folgemonat in einer Summe zu entrichten.
§4 Gültigkeit der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.
Beitragsordnung
§1 Grundsatz
- 1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
- Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins sollen durch Beiträge und sonstige Zuwendungen aufgebracht werden. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders geartete Leistungen.
- Mitglieder, die dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.
§2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§3 Beiträge
Beiträge gelten jeweils für ein volles Kalenderjahr und sind für das gesamte Jahr im Voraus zu entrichten. Sie sind nicht erstattungsfähig.
Beitragsklassen:
Beitragsklasse | Mitgliedsform | Beitragshöhe |
---|---|---|
01 | Jugendliche (16 bis 18 Jahre) | 20,-- Euro |
02 | Erwachsene (über 18 Jahre) | 60,-- Euro |
03 | Ehepaare und Lebensgemeinschaften (über 18 Jahre) | 100,-- Euro |
04 | Auszubildende, Studenten (bis 27 Jahre) | 30,-- Euro |
05 | Rentner/Pensionäre | 30,-- Euro |
06 | Soziale Härtefälle | 12,-- Euro |
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 04 - 06 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beiträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind umgehend mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 04 - 06.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 31.01. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
- Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
- Änderungen zur Zahlungsweise können durch Antrag des betreffenden Mitglieds an den Vorstand durch diesen beschlossen und als Einzelfall Entscheidung festgelegt werden.
- Bei Mahnungen und Rücklastschriften können zusätzliche Kosten anfallen.
- Sollte der Vereinsbeitritt im laufenden Kalenderjahr erfolgen, sind die Beiträge anteilig berechnet ab dem Folgemonat in einer Summe zu entrichten.
§4 Gültigkeit der Beitragsordnung
Die Beitragsordnung gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.